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INTRASTAT Die INTRASTAT-Meldung ist dem Statistischen Bundesamt abzugeben. Sie dient dazu, die Lieferungen innerhalt der EU zu erfassen. Auf der Intrastat-Meldung erscheinen alle Artikel, die aus Staaten innerhalb der EU bezogen oder dorthin geliefert wurden. Neben den Artikeldaten sind auch Informationen über Frachtwege anzugeben. Zur Abgabe der Intrastat-Meldung sind alle Unternehmen verpflichtet, die im innergemeinschaftlichen Handel eine gewisse Umsatzgrenze überschreiten (derzeit DM 200.000,- ) |
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